Ihre Pflichten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Nicht‒Wissen‒kann‒teuer‒werden
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft.
Es verpflichtet Unternehmen, ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – damit Menschen mit Einschränkungen gleichberechtigt darauf zugreifen können.
Wer nicht handelt, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 €.
Verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden, über 2 Mio. € Bilanzsumme oder über 2 Mio. € Jahresumsatz
Websites mit z.B. Kontaktformular, Buchung oder Chat
Ab 28. Juni 2025 gesetzlich vorgeschrieben
Bußgeld bis 100.000 €
Ihr Weg zur Barrierefreiheit
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