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Bußgeld oder Barrierefreiheit?
Was ab dem 28. Juni 2025 für Ihre Website zur Pflicht wird.
Ab dem 28. Juni 2025 sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Fehlende Umsetzung kann mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden.
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Bis zur BFSG-Pflicht
Ihre Pflichten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Nicht‒Wissen‒kann‒teuer‒werden Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft.
Es verpflichtet Unternehmen, ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – damit Menschen mit Einschränkungen gleichberechtigt darauf zugreifen können. Wer nicht handelt, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 €.
Verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden, über 2 Mio. € Bilanzsumme oder über 2 Mio. € Jahresumsatz
Websites mit z.B. Kontaktformular, Buchung oder Chat
Ab 28. Juni 2025 gesetzlich vorgeschrieben
Bußgeld bis 100.000  €
Ihr Weg zur Barrierefreiheit
1
Kostenfreie Erstprüfung deiner Website
Wir analysieren, ob Ihre Website vom BFSG betroffen ist, welche Anforderungen gelten und wo konkrete Risiken bestehen. Sie erhalten eine klare Ersteinschätzung – kostenlos und unverbindlich.
2
Technische & inhaltliche Anpassung
Wir überprüfen, ob Ihre Website unter die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten und an welchen Stellen potenzielle Risiken bestehen. Sie erhalten eine strukturierte Ersteinschätzung – kostenfrei und unverbindlich.
3
Dokumentierter Abschluss
Zum Abschluss erhalten Sie eine strukturierte Übersicht der umgesetzten Maßnahmen – inklusive Handlungsempfehlungen und eines Berichts, der Sie bei internen Nachweisen oder zukünftigen Prüfungen unterstützt.
FAQ
Ist Ihr Unternehmen vom BFSG betroffen?
Meine Website ist doch modern – reicht das nicht aus?
Welche Frist muss ich einhalten?
Wie schnell erhalte ich Ergebnisse?
Wie läuft der Website-Check ab?
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
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